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Pharaoh, 40 Schuss, ca 80 sec
Pharaoh, 40 Schuss, ca 80 sec
PHARAOH Das Feuerwerk der Götter! Erwecken Sie die Magie des alten Ägyptens und lassen den Nachthimmel in königlichem Glanz erstrahlen! Der PHARAOH 40 Schuss-Mehrfachverbund entfaltet sich wie die Geheimnisse eines Pharaonengrabs funkelnd, mystisch und voller Pracht. Phase 1 Der goldene Tempel: Rauschende Feuertöpfe steigen auf wie Fackeln, die die alten Pyramiden erhellen. Goldene Palmen-Buketts, umrahmt von tiefblauen Sternen, lassen den Himmel leuchten wie einst die Säle der großen Tempel. Phase 2 Der Ruf der Götter: Weiß-glitzernde Feuertöpfe zerfallen in strahlende Blinkstern-Wolken und mächtige rote Dahlien-Sterne ein Lichtspiel, das den Zorn und die Gnade der alten Götter widerspiegelt. Phase 3 Der Hauch des Nils: Blaue Feuertöpfe zaubern majestätische goldene Trauerweiden, die mit blauen Sternen wie der Fluss des Lebens durch die Nacht fließen. Phase 4 Das Vermächtnis des Pharaos: Goldene Feuertöpfe mit Popping-Flower-Effekten erheben sich und entfalten rote Dahlien-Buketts ein Finale, das an die unvergängliche Kraft und Schönheit des alten Ägyptens erinnert.
Steighöhe: 50 m
Effektdauer: 80 s
Steigart: gerade
Lautstärke: normal
Kaliber (max.): 30 mm
NEM: 782 g
Artikelgewicht: 5000 g
Kategorie: F2
Ausfühliche Beratung und gesetzliche Informationen erhalten Sie bei der Abholung der Ware in der Drogerie.
Wichtige Hinweise:
Die Abgabe und Verwendung von Feuerwerkskörper der Kategorie F2 ist unter folgenden Umständen gestattet:
F2 ist sogenanntes Silvester Feuerwerk, welches nur an Personen ab einem Alter von 18 Jahren und nur an den letzten 3 Werktagen im Jahr verkauft werden darf. Ein Verkauf und die Verwendung außerhalb dieses Zeitraums (zum Beispiel für Hochzeiten oder Geburtstage) ist nur gegen Vorlage einer Erlaubnis der zuständigen Ordnungsbehörde möglich. Dafür muss dort formlos ein Freistellungsantrag vom Verwendungsverbot nach §24 Abs. 1 der 1. SprengV gestellt werden. Wenn es bei Ihrer Gemeinde kein festgelegtes Formular gibt, erhalten Sie hier einen formlosen Vordruck.
Die Abgabe und Verwendung von Feuerwerkskörper der Kategorie F1 ist unter folgenden Umständen gestattet:
Feuerwerk der Kategorie F1 ist sogenanntes Kleinfeuerwerk / Ganzjahresfeuerwerk und darf ganzjährig von Personen ab 12 Jahren erworben und verwendet werden.