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Neon King
Neon King, 188 Schuss
Verbundfeuerwerk in den Kalibern 20/25/30mm, mit gemischten Effekten und Fächerungen, 113 Sekunden Brenndauer und beinahe 2kg Satzmenge.
Effekte:
1.) Lemon tail to Lemon peony Grass peony Violet peony
2.) Blue tail to Gold Willow with Gold Strobe;
3.) Red tail to Gold Willow with Gold Strobe
4.) Blue tail to Red peony Blue peony with Gold Strobe
5.) Red tail to Violet peony Grass peony;
6.) Blue tail to Blue peony
7.) Red tail to Violet peony and Grass peony
8.) White strobe tail to White Strobe and Blood Red Stars
9.) Brocade tail to Brocade crown with Dark red stars Green stars
10.) Green Wave Tail;
11.) Violet tail to Lemon Wave with violet stars
12.) Green tail to Silver Chrys
13.) Green tail to Green Strobe with Lemon stars;
14.) Brocade tail to Brocade crown with White Strobe
15.) Green tail to Green stars with Red Strobe
16.) Silver tail to Titanium salute with blackpowder stars
17.) Gold Strobe tail to Gold Glittering willow with Gold Strobe
Steighöhe: KA m
Effektdauer: 113 s
Steigart: gerade+gefächert
Lautstärke: KA
Kaliber (max.): 30 mm
NEM: 1995 g
Artikelgewicht: 15400 g
Kategorie: F2
Ausfühliche Beratung und gesetzliche Informationen erhalten Sie bei der Abholung der Ware in der Drogerie.
Wichtige Hinweise:
Die Abgabe und Verwendung von Feuerwerkskörper der Kategorie F2 ist unter folgenden Umständen gestattet:
F2 ist sogenanntes Silvester Feuerwerk, welches nur an Personen ab einem Alter von 18 Jahren und nur an den letzten 3 Werktagen im Jahr verkauft werden darf. Ein Verkauf und die Verwendung außerhalb dieses Zeitraums (zum Beispiel für Hochzeiten oder Geburtstage) ist nur gegen Vorlage einer Erlaubnis der zuständigen Ordnungsbehörde möglich. Dafür muss dort formlos ein Freistellungsantrag vom Verwendungsverbot nach §24 Abs. 1 der 1. SprengV gestellt werden. Wenn es bei Ihrer Gemeinde kein festgelegtes Formular gibt, erhalten Sie hier einen formlosen Vordruck.
Die Abgabe und Verwendung von Feuerwerkskörper der Kategorie F1 ist unter folgenden Umständen gestattet:
Feuerwerk der Kategorie F1 ist sogenanntes Kleinfeuerwerk / Ganzjahresfeuerwerk und darf ganzjährig von Personen ab 12 Jahren erworben und verwendet werden.