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Bajka
Bajka, 66 Schuss
Bajka ist eine großkalibrige Showbox mit abwechslungsreichen Effekten und einer beeindruckenden Pulvermenge von nahezu 1.000 g NEM. Der Verbund kombiniert verschiedene Fächerformen (I -, V-, W- und Z-Fächer) mit intensiven Farben, Glitter- und Strob-effekten sowie spektakulären Buketts.
Die Sequenz aus acht abwechslungsreichen Effektbildern sorgt für ein dynamisches und professionelles Feuerwerkserlebnis:
Brokatkronen mit roten und weißen Blinkern sowie grün-roten Strobeffekten (abwechselnd)
V-Fächer: Farbaufstieg in Grün und Violett zu Spider-Effekten
Abwechslung zwischen silbernen und roten Glitterweiden mit blauen Sternen
W-Fächer: Goldweiden mit roten, weißen und blauen Sternen
Silberspinnen-Effekte mit rotem und grünem Strobe
Fächerabschüsse mit Cyanine-Effekten und roten Dahlien-Pistillen
Finalsalve 1: Braune Kronen mit orange-grüner Dahlie
Finalsalve 2: Farbige Buketts in Rot, Blau, Grün und Gelb zu Spider-Effekten
Steighöhe: KA m
Effektdauer: 65 s
Steigart: gerade+gefächert
Lautstärke: KA
Kaliber (max.): 30 mm
NEM: 957 g
Artikelgewicht: 6500 g
Kategorie: F2
Ausfühliche Beratung und gesetzliche Informationen erhalten Sie bei der Abholung der Ware in der Drogerie.
Wichtige Hinweise:
Die Abgabe und Verwendung von Feuerwerkskörper der Kategorie F2 ist unter folgenden Umständen gestattet:
F2 ist sogenanntes Silvester Feuerwerk, welches nur an Personen ab einem Alter von 18 Jahren und nur an den letzten 3 Werktagen im Jahr verkauft werden darf. Ein Verkauf und die Verwendung außerhalb dieses Zeitraums (zum Beispiel für Hochzeiten oder Geburtstage) ist nur gegen Vorlage einer Erlaubnis der zuständigen Ordnungsbehörde möglich. Dafür muss dort formlos ein Freistellungsantrag vom Verwendungsverbot nach §24 Abs. 1 der 1. SprengV gestellt werden. Wenn es bei Ihrer Gemeinde kein festgelegtes Formular gibt, erhalten Sie hier einen formlosen Vordruck.
Die Abgabe und Verwendung von Feuerwerkskörper der Kategorie F1 ist unter folgenden Umständen gestattet:
Feuerwerk der Kategorie F1 ist sogenanntes Kleinfeuerwerk / Ganzjahresfeuerwerk und darf ganzjährig von Personen ab 12 Jahren erworben und verwendet werden.