Ausführliche Beratung in der Drogerie! Wichtige Hinweise: Die Abgabe und Verwendung von Feuerwerkskörper der Kategorie F2 ist unter folgenden Umständen gestattet: F2 ist sogenanntes Silvester Feuerwerk, welches nur an Personen ab einem Alter von 18 Jahren und nur an den letzten 3 Werktagen im Jahr verkauft werden darf. Ein Verkauf und die Verwendung außerhalb dieses Zeitraums (zum Beispiel für Hochzeiten oder Geburtstage) ist nur gegen Vorlage einer Erlaubnis der zuständigen Ordnungsbehörde möglich. Dafür muss dort formlos ein Freistellungsantrag vom Verwendungsverbot nach §24 Abs. 1 der 1. SprengV gestellt werden. Wenn es bei Ihrer Gemeinde kein festgelegtes Formular gibt, erhalten Sie hier einen formlosen Vordruck.
Die Abgabe und Verwendung von Feuerwerkskörper der Kategorie F1 ist unter folgenden Umständen gestattet: Feuerwerk der Kategorie F1 ist sogenanntes Kleinfeuerwerk / Ganzjahresfeuerwerk und darf ganzjährig von Personen ab 12 Jahren erworben und verwendet werden.
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